Redaktionsstatut

1. Präambel

1.1       Der Verein radio aktiv verfolgt das Ziel eines nicht-kommerziellen lokalen Radiosenders, bei dem die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, das Medium Radio als Informationsträger zu nutzen. Hierfür sollen sie ausgebildet und angeleitet werden.

1.2       Haupt- und nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich, wie die Vereinsmitglieder auf der Basis der Zielsetzungen des Vereins zu einer demokratischen Medienentwicklung beizutragen.

1.3       Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen Mitbestimmungsrechte bei der Realisierung die Redakteursstatuten zu, die über die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes hinausgehen.

1.4       Darüber hinaus gilt das Betriebsverfassungsgesetz ohne die Einschränkungen für Betriebe unter 20 Beschäftigten. Die Einschränkung für Tendenzbetriebe gelten nur, soweit sie nicht durch die folgenden Regelungen ersetzt oder verändert werden.

1.5       Ziel des Redakteurstatuts ist die Mitbestimmung der Redakteure gemäß § 28 NMedienG.

2. Gremien

3 Publizistische Mitbestimmung

4 Wirtschaftliche Mitbestimmung

5 Personalentscheidungen

6 Schlussbestimmungen

(unterzeichnet 1997, aktualisiert 2019 zur Lizenzverlängerung und Anpassung an das aktuelle NMedienG)