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Ab Montag 14.08. kann die Soforthilfe für Hochwasseropfer beim Landkreis Hameln-Pyrmont beantragt werden. Das Land Niedersachsen hat insgesamt 50 Millionen Euro für finanzielle Hilfen an Betroffene bereitgestellt. Die Soforthilfe soll akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell überbrücken. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro können Privathaushalte unbürokratische Hilfe erhalten. Mehr Informationen zur Soforthilfe und das entsprechende Antragsformular werden ab heute,unter www.hochwasser.niedersachsen.de in das Internet eingestellt. Im Landkreis Hameln-Pyrmont können vom Hochwasser Betroffene in Bad Münder, Coppenbrügge und Salzhemmendorf einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Im Bereich der Stadt Hameln sind Einwohnerinnen und Einwohner die östlich der Weser wohnen, antragsberechtigt. Anträge können bis zum 15.November 2017 gestellt werden. Zuständig für die Anträge aus Bad Münder, Coppenbrügge und Salzhemmendorf ist das Amt für Feuerwehr/Katastrophenschutz/Rettungsdienst vom Landkreis Hameln-Pyrmont. Fragen zu dieser Leistung werden unter der Telefonnummer 05151/9032405 beantwortet. Antragsformulare können online unter www.hameln-pyrmont.de ausgefüllt und ausgedruckt werden; darüber hinaus liegen Antragsformulare im Kreishaus aus. In den Rathäusern in Bad Münder, Coppenbrügge, Salzhemmendorf und Hameln werden bei Bedarf ebenfalls Antragsformulare ausgegeben. Betroffene aus dem Stadtgebiet Hameln müssen den Antrag bei der Stadt Hameln im Rathaus stellen.

Auch im Landkreis Holzminden können ab Montag Anträge zur Hochwasserentschädigung eingereicht werden. Zentrale Ansprechpartner für die Abwicklung der Hochwasserschäden im Juli 2017 sind Ralph Schwekendiek (Tel. 05531/707-301) oder Sven Henze (Tel. 05531/707-426). Die E-mail-Adresse lautet wasser@landkreis-holzminden.de. Auf dem Postweg senden Sie die Anträge bitte an Landkreis Holzminden, Untere Wasserbehörde, Postfach 13 53, 37593 Holzminden.




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