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Polizei und Landkreis überprüfen Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

In den nächsten Tagen werden Polizei und Landkreis mit Testkäufen die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes überprüfen. Bei den Testkäufen versuchen minderjährige in verschiedenen Läden Alkohol zu kaufen. Überprüft werden kann jeder: Getränke- und Supermärkte, Tankstellen und Kiosks können geprüft werden.

Die Kontrollen werden angekündigt, da Polizei und Landkreis fair gegenüber den Verkäufern bleiben wollen. Außerdem geht es nicht darum, die Kassen des Landkreises zu füllen, sondern auf den Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen aufmerksam zu machen. Ladenbetreiber, die Alkohol an Minderjährige verkaufen, machen sich strafbar. Sie erwartet eine Ermahnung, bei Wiederholung auch Geldstrafen bis zu 3000 Euro. Auch Erwachsene, die Alkohol für Jugendliche kaufen, machen sich strafbar und können ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro bekommen.

Der Landkreis möchte in erster Linie mit diesen Testkäufen auf den Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen hinweisen. Denn die Jugendlichen sollen geschützt werden, schließlich ist Alkohol immer noch eines der am weitesten verbreiteten Suchtmittel.





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