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Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Studierende beitragsfrei über die Eltern mitversichert sein, sofern ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen nicht mehr als 395 Euro beträgt. Für geringfügig Beschäftigte mit einem Minijob beträgt die Grenze 450 Euro. Ab 25 Jahren müssen Studenten sich selber versichern, es sei denn, sie haben einen Grundwehrdienst oder Zivildienst abgeleistet. Dann verlängert sich die Familienversicherung um diesen Zeitraum. Der Beitrag für Studierende zur Kranken- und Pflegeversicherung ist gesetzlich festgelegt und somit bei allen Kassen gleich (64,77 Euro Krankenversicherung und 12,24 Euro Pflegeversicherung). 

 




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