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Förderschullehrkräfte sowie Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der inklusiven Schule tätig sind, sollen ab dem laufenden Schuljahr in der Regel an nicht mehr als zwei Schulen eingesetzt werden. Bisher kam es vor, dass das sonderpädagogische Personal auch an mehr als zwei Einsatzorten arbeitete, was von vielen Lehrkräften und Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als belastend und zeitraubend empfunden wurde. Seit Einführung der inklusiven Schule zum Schuljahr 2013/14 besuchen immer mehr Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf allgemeine Schulen: Die Inklusionsquote ist um 16,5 Prozentpunkte auf 61,4 Prozent im Schuljahr 2016/2017 angestiegen.




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