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Im Kampf gegen Wohnungseinbruchdiebstahl ist der Holzmindener Polizei am Montag, dem 20.02.2017, ein großer Wurf gelungen. Die Beamten konnten fünf Männer vorläufig festnehmen, die in Verdacht stehen, mindestens neun Wohnungseinbrüche begangen zu haben. Die Tatorte befinden sich im Stadtgebiet von Holzminden. Die Taten konzentrierten sich auf die drei Wochenenden im Februar, bei denen die Täter durch Einwerfen bzw. Einschlagen der Fensterscheiben in die Wohnhäuser eingedrungen sind und diese anschließend nach Wertgegenständen durchsucht hatten. Die angegangenen Häuser befanden sich dabei im Bereich Sohnreystraße / Bodenstraße / Kaufmannsgarten, im Bereich Schneckenbergstraße, Eichendorffstraße und Fontanestraße sowie in der Gutenbergstraße. Bei den Einbrüchen wurden insbesondere Schmuckgegenstände, Münzen, Bargeld, Computer und Unterhaltungselektronik entwendet. Die genaue Gesamtschadenssumme steht derzeit noch nicht fest, dürfte aber mehrere 10.000 Euro betragen. Auf die Spur der mutmaßlichen Täter kam die Polizei durch eine Personenkontrolle. Die beiden kontrollierten Personen hatten während der Überprüfung ein Tablet in Benutzung, das als Beute aus einem der Einbrüche stammt. Die beiden Männer wurden vorläufig festgenommen. Bei der Durchsuchung der Wohnanschrift in Holzminden stießen die Beamten auf ein Bettenlager, das darauf hindeutete, dass noch weitere Personen diese Räumlichkeiten als Unterschlupf aufsuchen. In der Wohnung konnte weiteres Diebesgut aufgefunden werden, das den vier Taten vom Wochenende 11./12.02.2017 zugeordnet werden konnte. Da aufgrund der in der Wohnung zurückgelassenen Ausweispapiere die Identitäten der weiteren Wohnungsnutzer bekannt war, konnten diese Gesuchten im Stadtgebiet angetroffen und ebenfalls vorläufig festgenommen werden. Die Zuordnung der sichergestellten Schmuckgegenstände zu den einzelnen Taten dauert noch an. Die fünf Männer (19, 19, 21, 29 und 43) aus Südosteuropa wurden erkennungsdienstlich behandelt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mussten die vorläufig Festgenommenen aufgrund fehlender Haftgründe auf freien Fuß gesetzt werden.




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