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Im Atomkraftwerk Grohnde hat es ein meldepflichtiges Ereignis gegeben. Das Niedersächsische Umweltministerium als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Grohnde fristgerecht über das Ereignis informiert. Es wurde festgestellt, dass ein Regelventil im Kaltwassersystem nicht ordnungsgemäß funktionierte. Nach der Meldeverordnung ist ein Ausfall in einem sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen System nach Kriterium N (normal) 2.1.1 (INES 0) meldepflichtig. Das Ereignis wird gemäß der internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Es hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und war ohne sicherheitstechnische Bedeutung.




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