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In der Kurstadt wird die Verteilung der Gebühren für die Straßenreinigung neu geregelt. Zum einen werden ab kommendem Jahr auch sogenannte Hinteranlieger zu Straßenreinigungsgebühren herangezogen. Das sind Häuser in der zweiten Reihe. (Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, wo jemand gegen eine Stadt geklagt hat, der sich als Anlieger übervorteilt sah.). Zweitens darf der kommunale Anteil für die Straßenreinigung nur noch 25 Prozent betragen. Das hat das niedersächsische Straßengesetz festgelegt. Bad Pyrmont muss wie auch die anderen Kommunen jetzt alles neu regeln, und berechnen. Da die alte Satzung zum Ende des Jahres ausläuft, muss das ganze bis Januar fertig sein. Vorher muss der Rat das Ganze noch beschließen und erst dann wird man wissen, was jeder zahlen muss. Allerdings gebe es eine Möglichkeit. Die Stadt gibt die Straßenreinigung in die Obhut der Bürger bzw Anlieger. Das ist laut §52 Absatz 4 Straßengesetz möglich.




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