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Mit der Reform der Grundsteuer kann auf die Kommunen ein erheblicher Arbeitsaufwand zukommen. Davon geht Aerzens Bürgermeister Bernhard Wagner aus. Das könnte sich auch auf den Personalbedarf für die Umstellung auswirken, so Wagner. Entscheidend sei die Frage, in welchem Umfang die Grundstücke für die Erhebung der Grundsteuer neu bewertet werden müssen. Mit höheren Einnahmen für den Flecken Aerzen rechnet Wagner durch die Neubewertung nicht. Für einzelne Eigentümer könnte es durch die Neubewertung allerdings durchaus teurer werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Grundsteuer bis 2019 reformiert werden muss. Für die tatsächliche Neubewertung der deutschlandweit 35 Millionen Grundstücke gilt eine Übergangsfrist bis 2024.




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