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Bisher der Brexit – der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union – noch keine Folgen für die Deutschen. Für die britischen Mitbürger allerdings schon, denn wer sich als Hamelner Britin oder Brite mit dem Gedanken trägt, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, sollte damit nicht mehr zu lange warten … Der Brexit soll am 29. März 2019 vollzogen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Britinnen und Briten eingebürgert sein, die die doppelte Staatsbürgerschaft behalten wollen. Die Stadt Hameln weist darauf hin, dass nur derjenige, der bis zu diesem Stichtag eingebürgert ist, zusätzlich auch die britische Staatsangehörigkeit behalten kann. Deshalb sollten sich einbürgerungswillige Briten beeilen, rät die Leiterin der Einbürgerungsstelle, Ines Manzau. Es reiche nicht, die Einbürgerung beantragt zu haben. Zwischen dem Antrag und der Einbürgerung liegen mindestens drei bis sechs Monate, weil verschiedene Behörden an dem Verfahren beteiligt werden müssen und in vielen Fällen zeitaufwendige Einbürgerungsvoraussetzungen wie zum Beispiel der Erwerb des Sprachzertifikats B1 oder der Einbürgerungstest zu erfüllen sind. Beide Zertifikate sind über die Volkshochschule Hameln-Pyrmont zu erhalten, auch hier muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Weitere Vorrausetzungen für eine Einbürgerung sind zum Beispiel ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, straffrei zu sein oder auch seinen Lebensunterhalt ohne Arbeitslosengeld bestreiten zu können, erklärt Manzau. Ein Antragsformular auf Einbürgerung wird nur nach einem persönlichen Beratungsgespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin ausgegeben. Welche Unterlagen zur Antragstellung notwendig sind, wird beim Beratungsgespräch detailliert mitgeteilt. Die Einbürgerung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 255 Euro pro Person und 51 Euro pro miteinzubürgerndes Kind. Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Terminabsprache möglich. Auskünfte gibt es bei der Einbürgerungsstelle der Stadt Hameln, Telefonnummer 05151/202-1791 oder 202-3010.




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