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Ab sofort verzichtet die zuständige Behörde auf die Erhebung der Gebühr für die Trichinenuntersuchung für im Landkreis Hameln-Pyrmont erlegtes Schwarzwild.  Diese Regelung gilt zunächst bis zum Ende dieses Jahres. Jedes Wildschwein, das für den Verzehr bestimmt ist, muss einer Trichinen-Untersuchung unterzogen werden, die bislang gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro durchgeführt wurde. Die verstärkte Bejagung von Schwarzwild gilt als wirksames Mittel gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Menschen können sich nicht infizieren. Die Afrikanische Schweinepest ist bisher im Landkreis Hameln-Pyrmont noch nicht festgestellt worden, doch um die Gefahr einer Epidemie so gering wie möglich zu halten, hält es der Kreis für erforderlich, die Wildschweinpopulation zu regulieren.

 




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