Ingewahrsamnahme rechtswidrig

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Die Polizei hat bei einem Einsatz Atomkraftgegner zu Unrecht festgehalten.
Das hat das Amtsgericht Hameln in zwei Fällen entschieden. Am 18. November 2012 waren vier Umweltaktivisten in Gewahrsam genommen worden, die gegen einen Transport von plutoniumhaltigen MOX-Brennelementen ins AKW Grohnde demonstriert hatten. Als sie in Bäumen nahe Emmerthal ein Transparent aufspannen wollten, wurden sie von Spezialkräften der Polizei festgenommen. Drei der Demonstranten kamen erst mehrere Stunden später wieder frei.
Das Amtsgericht hat nun entschieden, dass die Ingewahrsamnahme rechtswidrig war, weil die Versammlung von der Polizei zuvor nicht aufgelöst worden war.




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