Reinigungspflicht für Grundstückseigentümer

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Die Stadt
Bad Münder macht auf die Reinigungspflichten von
Grundstückseigentümern aufmerksam.Es
gehöre zu den Pflichten jedes Eigentümers den öffentlichen Bereich
vor dem eigenen Grundstück bedarfsgerecht zu reinigen, so die Stadt.
Dazu gehöre Gehweg, Gosse, Radweg, Grünstreifen und an den meisten
Straßen auch die Fahrbahn bis zur Fahrbahnmitte. Die Reinigung habe
nicht nur optische Gründe, sondern sorge auch für Sicherheit.
Unfallgefahren ergäben sich zum Beispiel aus Pflanzenwuchs in die
Straße hinein. Dies könnte Verkehrsteilnehmer die Sicht nehmen. Bei
Rückfragen zu dieser Thematik gibt der Fachdienst
Ordnungswesen und Feuerwehr
der Stadt Bad Münder (unter
der Telefonnummer: 05042/ 943–168)
Auskunft.




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