Stadt verweist auf erhöhte staatliche Zuschüsse bei Energieberatung

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Bei
Ein- und Zweifamilienhäusern steuert der Staat künftig 400 Euro
dazu, bei Mehrfamilienhäusern 500 Euro. Anträge können beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt
werden.

Auch
thermografische Gutachten und eine Stromsparberatung können
gefördert werden, allerdings nur als Teil der Gesamtberatung. Der
Zuschuss gilt für eine Vor-Ort-Beratung, die auf eine energetische
Sanierung des Wohngebäudes abzielt. Förderfähig sind alle
Wohngebäude, für die bis Ende 1994 der Bauantrag gestellt oder die
Bauanzeige erstattet worden ist. Das Gebäude darf dabei um nicht
mehr als 50 Prozent umgebaut sein.




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