Geschäftsmann zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Das Schöffengericht hat einen  Immobilienverwalter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Dem Geschäftsmann wird vorgeworfen Treuhandkonten seiner Kunden geplündert und damit einen Schaden von mehr als 125 000 Euro angerichtet zu haben, heißt es in der Dewezet . Das Urteil sei sofort rechtskräftig geworden. Drei Jahre dürfe sich der Immobilienverwalter nichts zuschulden kommen lassen, sonst bestehe die Gefahr, dass die Bewährung aufgehoben werde, heißt es in der Zeitung weiter.




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