Verfahrensbeistände für Kinder in Hameln nur selten gefordert

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Am
Familiengericht Hameln werden die Interessen von Kindern nur selten
von sogenannten Verfahrensbeiständen begleitet. Nach
Ansicht des Hamelner Familiengerichtes liegt das an der
unterschiedlichen Vorgehensweise der Gerichte. Im
Bundesdurchschnitt wird in 21% der Sorge- und
Umgangsrechtsstreitfälle ein Verfahrensbeistand von den Gerichten
hinzugezogen, der die eigenständigen Interessen der Kinder vertritt.
Am Familiengericht in Hameln sind es nur rund 10 %. Richter Andreas
Grehl sagte, das liege an der unterschiedlichen
Vorgehensweise der Gerichte. In Hameln gelinge es oft bereits im
Vorfeld Konflikte zu klären. In
manchen Fällen sei es auch schwierig für die betroffenen Kinder,
noch mehr Personen einzubeziehen. Dennoch
seien die Erfahrungen mit Verfahrensbeiständen gut, sagte Grehl.
Dadurch könne ein Verfahren noch von einer anderen Seite betrachtet
und gegebenenfalls sogar schneller beendet werden.




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