Einsicht ins Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen

Alle Beiträge auf radio-aktiv.de sind kostenfrei abrufbar und ohne Anmeldung für Sie verfügbar.
Ermöglicht wird dies durch Fördergelder, Spenden und unsere Mitglieder des Trägervereins. Unterstützen auch Sie radio aktiv!

Das Wählerverzeichnis zu
den oben genannten Wahlen für die Wahlbezirke der Stadt Bad Pyrmont kann in der Zeit vom 22.08.2011
bis 26.08.2011 während der allgemeinen Öffnungszeiten von montags bis freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr       und
freitags von 14:00 bis 16:30 Uhr im Rathaus, Rathausstraße 1, Eingang
Brunnenstraße eingesehen werden

Für
verbundene Wahlen wird ein gemeinsames Wählerverzeichnis geführt. 

Das
Recht zur Einsichtnahme besteht nicht hinsichtlich der Daten von
Wahlberechtigten, über die eine Auskunft nach § 35 Abs. 2 Nr. 1 des
Niedersächsischen Meldegesetzes unzulässig wäre. Erkenntnisse, die bei der
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis gewonnen wurden, dürfen nur für die
Begründung eines Berichtigungsantrages oder für die Begründung eines
Wahleinspruchs verwendet werden.

 

Das Wählerverzeichnis wird im
automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät
möglich, welches nur von Bediensteten der Gemeinde bedient werden darf. 1)

 

2.   Wer das
Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zum Ablauf
der Einsichtnahmefrist, spätestens am 26.08.2011 bis 16:30 Uhr bei der Stadt Bad Pyrmont, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, Zimmer Nr. 317 einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses
stellen.

 

      Der Antrag muss schriftlich
gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden. Soweit die behaupteten
Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die
erforderlichen Beweismittel beizubringen.

 

3.  Wahlberechtigte, die
in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 19.08.2011 eine Wahlbenachrichtigung.

 

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und
gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie/er nicht Gefahr
laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

 

Wählen kann nur, wer in
das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

4.   Einen Wahlschein erhält auf
Antrag

 

4.1  
eine
wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist,

 

4.2  
eine
wahlberechtigte Person, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist,

a)      
 wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr
Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses
versäumt hat, oder

b)        wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der
Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.

 

5.      Wahlscheine können schriftlich oder mündlich
bei der Stadt Bad Pyrmont, Rathausstraße
1, 31812 Bad Pyrmont beantragt
werden. Die Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax,
E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form
Genüge getan. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig.

 

      Die beantragende Person muss Familiennamen,
Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer,
Postleitzahl, Ort) angeben.

 

      Wer den Wahlschein für eine andere Person
beantragt, muss ihre/seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht nachweisen.

 

      Wahlberechtigte,
die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine bis zum
09.09.2011,
18.00 Uhr  beantragen.

     

      Wahlberechtigte,
die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können
Wahlscheine aus den unter Nr. 4.2 genannten Gründen noch bis zum Wahltag,
15.00 Uhr beantragen. Gleiches gilt, wenn die
wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung
den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu
können.

 

Bei verbundenen Wahlen gilt der Wahlscheinantrag
für jede Wahl, für die die beantragende Person wahlberechtigt ist.

 

      Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

 

Versichert eine
wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen
ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt
werden.

 

6.      Wahlberechtigte
mit Wahlschein können bei verbundenen Wahlen, bei denen nicht nur Direktwahlen
stattfinden, nur durch Briefwahl wählen.

 

Bei der Briefwahl hat die wählende Person im
verschlossenen Wahlbriefumschlag

a)      
ihren Wahlschein,

b)      
ihren/ihre Stimmzettel im
Stimmzettelumschlag

so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag
angegebenen Wahlleitung zuzuleiten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag
bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann auch dort abgegeben werden.

 

Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird,
sind dem Wahlschein zu entnehmen.

 

Holt
die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die
Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr Gelegenheit gegeben werden, die Briefwahl
an Ort und Stelle auszuüben.

 

An
eine andere als die wahlberechtigte Person dürfen Wahlschein und
Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur
Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von
der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person
nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie vor der Empfangnahme
der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte
Person auszuweisen.

 




Anzeige von unserem Förderer



radio aktiv ist ein gemeinnütziger und nichtkommerzieller Bürgersender.
Wir bedanken uns bei unserem Förderer für die freundliche Unterstützung.

Möchten Sie Ihren Lokalsender aus dem Weserbergland auch unterstützen?
Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Förderkreis!




Anzeige von unserem Förderer



radio aktiv ist ein gemeinnütziger und nichtkommerzieller Bürgersender.
Wir bedanken uns bei unserem Förderer für die freundliche Unterstützung.

Möchten Sie Ihren Lokalsender aus dem Weserbergland auch unterstützen?
Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Förderkreis!