Stadt sieht keinen Handlungsbedarf bei Fard Villa

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Die Stadt sieht keinen Anlass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Bau der Privatvilla eines der ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Cemag-Gruppe zu überprüfen. Nachbarn haben vergeblich vor Gericht gegen die Ausmaße des Hauses am Ortsrand von Welliehausen geklagt. Fachbereichsleiter Wolfgang Kaiser sagte, die Baupläne hätten den Vorschriften entsprochen. Für die Einhaltung der Baugesetze seien Architekt und Bauherr verantwortlich.Bauabnahmen gebe es grundsätzlich nicht mehr und es werde auch nicht kontrolliert.Das Gebäude müsse den Festsetzungen des Bebauungsplanes und dem allgemeinen öffentlichen Baurecht entsprechen.Die früheren Geschäftsführer der insolventen Hamelner Cemag-Gruppe, Ali Memari und Akbar Fard, hatten im vergangenen Jahr beim Amtsgericht Hameln Antrag auf Privatinsolvenz gestellt.




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