Urteil gegen Messerstecher rechtskräftig

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Das Urteil gegen einen Angeklagten, der einen Mann im Mai 2008 vor einer Hamelner Diskothek mit einem Messer schwer verletzt hatte, ist rechtskräftig. Das Landgericht Hannover hatte den Beschuldigten im März dieses Jahres wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die eingelegte Revision vor dem Bundesgerichtshof ist jetzt zurückgewiesen worden.




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