Straßenreinigungspflicht für Anwohner des Miegelwegs auf der Fischbecker Landstraße zurückgenommen

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Nach zahlreichen Beschwerden hat die Stadt Hameln die Straßenreinigungspflicht von Anwohnern des Miegelweges auf der Fischbecker Landstraße zurückgenommen. Grundlage dieser Entscheidung ist die rechtliche Überprüfung der Situation, so der städtische Fachbereich Recht und Sicherheit. Demnach bestehe für die Miegelweg-Anwohner keine Reinigungspflicht auf der Fischbecker Landstraße, weil sich der fragliche Straßenteil außerhalb der geschlossenen Ortschaft befinde. Außerdem würden die betreffenden Grundstücke nicht von der Fischbecker Landstraße erschlossen, heißt es in einem Schreiben der Stadt. Im August waren 17 Anwohner des Miegelweges aufgefordert worden, künftig neben ihrer Straße auch auf der Fischbecker Landstraße zu fegen und Unkraut zu entfernen.




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