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Aygül Özkan sei nicht der Auffassung, dass durch das Verbot von 22 bis 5 Uhr die Gefahr des übermäßigen Alkoholkonsums eingedämmt werde, so ein Sprecher des Ministeriums. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte in einem Beschluss erklärt, das seit März ausschließlich in Baden-Württemberg geltende nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol sei verfassungsgemäß.
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