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Die heimische SPD Bundestagsabgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, die Kündigung einer Supermarktkassiererin wegen der Unterschlagung zweier Pfandbons aufzuheben. Die Entlassung der unter dem Spitznamen "Emmely" bekannt gewordenen Berlinerin sei nicht gerechtfertigt, hatten die Richter geurteilt.Lösekrug-Möller sagte, es dürfe nicht sein, Menschen, die eine lange Betriebszugehörigkeit haben, wegen eines solch unverhältnismäßigen Bagatelldelikts – in diesem Fall ein Wert von 1,30 € – zu entlassen.
Lösekrug-Möller verweist auf den Vorstoß ihrer Bundesfraktion, Bagatellkündigungen künftig gesetzlich vorzubeugen. Mit dem bereits im Februar erstellten Gesetzesentwurf, solle der Kündigungsschutz ausgeweitet werden. Arbeitnehmer sollen davor geschützt werden, wegen eines unbedeutenden wirtschaftlichen Schadens entlassen zu werden.
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