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Die Stadt Hessisch Oldendorf weist die Grundstückseigentümer nochmals auf ihre Räum- und Streupflicht hin. Der langanhaltende Winter mindere bei vielen Grundstückseigentümern offensichtlich die Bereitschaft ihren Räum-und Streupflichten nachzukommen, teilte der Sprecher für den Bereich Straßenwesen Thomas Breitkopf mit. Auf Gehwegen kämen dabei die Anlieger ihren Pflichten überwiegend nach. Jedoch müsste in Straßen ohne Gehweg ein ein Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand geräumt werden. Dieser Verpflichtung kämen nur wenige Grundstückseigentümer nach. Die Stadtverwaltung schreibe in Einzelfällen die Anlieger an. In einem Fall sei bereits ein Bußgeld von 150 Euro fest gesetzt worden.
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