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Das Arbeitsgericht Hameln verhandelt heute den Fall im November entlassener Mitarbeiter eines Rintelner Einkaufsmarktes, die unverkäufliche Süßigkeiten genascht hatten und daraufhin ihre Kündigungen erhalten hatten. Die acht Mitarbeiter hatten sich darauf berufen, es sei üblich gewesen, abgelaufene Waren zu verzehren und nicht unbedingt immer in den Müll zu werfen. Der Marktleiter wertete dieses Verhalten als Diebstahl. Vier der Entlassenen hatten gegen ihre Entlassung geklagt. Ihr Anwalt zeigt sich vor der heutigen Verhandlung optimistisch.
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