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Die Stadt Hameln erinnert alle Anwohner daran, dass sie selbst für die Beseitigung von Laub und im Winter auch von Schnee und Eis auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken verantwortlich sind. Viele Bürger fragen beim Rathaus nach, ob die Stadt das Laub entsorgen kann – doch laut Straßenreinigungssatzung sind dafür die Anlieger zuständig. Wer seine Gehwege nicht sauber hält, riskiert bei Unfällen haftbar gemacht zu werden, teilt die Stadt in einer Pressemitteilung mit. Für die Fußgängerzone ist die Stadt zuständig und erhebt dafür eine Gebühr. In Wohngebieten müssen Anlieger die Wege von der Grundstücksgrenze bis zur Straßenmitte säubern.
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