Hameln/Hannover: Selbstbestimmungsgesetz – Geschlechtseintrag nun frei wählbar

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Weiblich, männlich oder divers – in Deutschland können trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen ihren Geschlechtseintrag künftig selbst bestimmen.
Seit heute 1. November können volljährige Personen (ab 18 Jahren) nach dem neuen deutschen Selbstbestimmungsgesetz ihren Namen und ihr Geschlecht in amtlichen Unterlagen ändern oder die Geschlechtsmarkierung ganz streichen lassen. Der Vorname kann problemlos der Geschlechtsidentität entsprechend angepasst werden.
Auch in Hameln gibt es Interesse an der neuen Möglichkeit. Nach Angaben der Dewezet waren 15 Anmeldungen vor dem 1. November im Standesamt eingegangen. In Hannover gab es 240 Anmeldungen. Eine Anmeldung war seit August  möglich, denn zwischen der Antragstellung und der Abgabe der persönlichen Erklärung müssen drei Monate vergehen. Die bislang vorgeschriebenen psychiatrischen Gutachten und gerichtlichen Anhörungen entfallen.

Minderjährige unter 14 Jahren können nicht eigenständig eine entsprechende Erklärung abgeben; aber den Eltern ist das erlaubt. Das Kind muss zustimmen und persönlich beim Standesamt erscheinen. Minderjährige ab 14 Jahren können die notwendige Erklärung zwar schon selbst abgeben, die Erklärung bedarf aber der Zustimmung der Sorgerechtsberechtigten. Stimmen diese nicht zu, könnte diese Zustimmung ein Familiengericht geben.




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