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«Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versorgen ihre Patientinnen und Patienten oftmals seit vielen Jahren, kennen die Krankheitsgeschichte und können in der Regel sehr gut einschätzen, wann ein persönlicher Termin notwendig ist, um beispielsweise eine schwerwiegende Erkrankung auszuschließen», sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch. Es sei wichtig, dass es im Ermessen der Ärzte liege, ob eine telefonische Krankschreibung möglich oder eine persönliche Untersuchung notwendig sei. Außerdem werde in der aktuellen Infektionswelle das Ansteckungsrisiko des Praxispersonals und anderer Patienten mit der telefonischen Krankschreibung reduziert.
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