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Nach dem Tod eines zwei Jahre alten Kindes, das bei Bodenwerder in die Weser gefallen war, hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim die Ermittlungen gegen die Mutter eingestellt. Angesichts der Folgen der Tat wäre eine Bestrafung nicht angemessen, wie die Ermittlungsbehörde mitteilte. Daher sei mit Zustimmung des Amtsgerichts das Verfahren eingestellt worden. Als Tatvorwurf kam fahrlässige Tötung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht infrage. Der Junge war im April nahe der Stadt Bodenwerder beim Spazierengehen am Weserradweg in den Fluss gefallen. Die Mutter war sofort hinterher gesprungen, war aber durch die Strömung abgetrieben worden.
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