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In der Neuauflage des Mordprozesses wegen eines verbotenen Autorennens mit zwei toten Kindern hat die Staatsanwältin eine lebenslange Gefängnisstrafe für die Hauptangeklagte gefordert.
Die 42-Jährige habe den Tod von Menschen im Gegenverkehr billigend in Kauf genommen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer im Landgericht Hannover. Verurteilt werden solle sie wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.
Für den 41 Jahre alten Mitangeklagten forderte sie vier Jahre Gefängnis wegen Beihilfe. Zuvor hatte das Gericht Anträge der Verteidigung, die Sachverständigen wegen möglicher Befangenheit abzulehnen, zurückgewiesen.
Der Fall muss am Landgericht neu verhandelt werden, weil der Bundesgerichtshof das vorherige Urteil vom April 2023 wegen Rechtsfehlern weitgehend aufhob. Die Hauptangeklagte war zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden, der mitangeklagte 41 Jahre alte zweite Autofahrer zu vier Jahren. Ursprünglich waren die Polin und der Deutsch-Italiener wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord angeklagt worden, verurteilt wurden sie allerdings wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.
Das Landgericht sah es im vergangenen Jahr als erwiesen an, dass die Angeklagten sich im Februar 2022 in Barsinghausen im Raum Hannover ein verbotenes Autorennen geliefert hatten. Demnach sollen sie mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde nebeneinanderher gerast sein, erlaubt war Tempo 70. ( Quelle dpa)
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