Niedersachsen: NGG fordert Mindestlohn für Ferienjobber unter 18

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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert für Ferienjobber Nachbesserungen beim Mindestlohn. Für viele Jugendliche gehöre das Jobben im Sommer zum Ferien-Programm. Gerade für die rund 260 Gaststätten, Restaurants, Hotels, Pensionen und Biergärten im Landkreis Hameln-Pyrmont seien diese Jugendlichen eine willkommene Hilfe, um die Spitzen beim Arbeitspensum im Urlaubsbetrieb abzufangen. Viele Betriebe nutzten die Jugendlichen allerdings als billige Arbeitskräfte, so die NGG. Möglich sei das, weil der Mindestlohn erst bei Volljährigkeit gelte. Die Gewerkschaft fordert deshalb vom Bund, hier nachzubessern. Für viele Jugendliche sei der Ferienjob der erste Schritt in die Selbstständigkeit und der erste Kontakt zum Arbeitsmarkt. Er sei oft auch entscheidend für die spätere Berufswahl. Betriebe handelten deshalb kurzsichtig, wenn sie potentiellen Nachwuchs billig verprellen, sagt der Vorsitzende des NGG-Landesbezirks Nord, Finn Petersen. Grundsätzlich sollten Jugendliche, die in den Ferien jobben, per Tarif bezahlt werden: Der Start-Lohn für Quereinsteiger, die angelernt werden, liege im Gastgewerbe aktuell bei 13,30 Euro und ab August bei 13,84 Euro pro Stunde. Darunter sollte eigentlich keiner nach Hause gehen, so Petersen.




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