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Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Hameln weist darauf hin, dass Schwalbennester ganzjährig unter Schutz stehen.
Die Vögel nutzen Dach- und Fassadenvorsprünge an Gebäuden, um darunter ihre Niststätten aus Lehm zu bauen. Vielen Hausbesitzern sind die Schwalbennester an ihren Hausfassaden ein Dorn im Auge. Die Untere Naturschutzbehörde weist jedoch darauf hin, dass die Mehlschwalbe eine nach Paragraf 44 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Art ist und ihre Nester ganzjährig unter Schutz stehen. Auch wenn die Tiere in ihre Winterquartiere ziehen, dürfen die Nester nicht entfernt werden. Das Entfernen oder Abschlagen von Schwalbennestern ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit hohen Geldbußen bis hin zu Strafverfahren geahndet werden.
Für Hausbesitzer, die sich über Vogelkot an der Fassade ärgern, gibt es dennoch Lösungen: So bietet beispielsweise der Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) Bauanleitungen für sogenannte Kotbrettchen an, die Gebäude vor Verschmutzung schützen. Und auch, wer die Sommermonate für eine Fassadenrenovierung nutzen möchte, kann etwas zum Schwalbenschutz beitragen: Mehlschwalben freuen sich über Kunstnester als Ersatz-Nistplatz, die beispielsweise an benachbarten Gebäuden angebracht werden können. Das Gesetz sieht solche künstlichen Nester für jedes aufgrund von Fassadenerneuerungen, Renovierungsarbeiten oder Gebäudeabriss beseitigte Nest von Schwalben, aber auch von anderen betroffenen Tierarten wie Rauchschwalben, Hausrotschwänzen oder Fledermäusen, sogar explizit vor. Ein solcher „Umzug“ muss vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Bei weiteren Fragen zum Schwalbenschutz können sich Hausbesitzer an die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Hameln wenden: per E-Mail an die Adresse naturschutz@hameln.de oder telefonisch an 05151/202-1471 oder -1425 anrufen.
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