Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Familienjahreskarten Rastiland“

Veranstalter

Das Gewinnspiel wird von radio aktiv, Deisterallee 3, 31785 Hameln (im Folgenden „Veranstalter“) durchgeführt. Die Freizeit- und Erlebnispark Rasti-Land Salzhemmendorf-Benstorf GmbH,

Quanthofer Str. 9, 31020 Salzhemmendorf, stellt radio aktiv die Karten für das Gewinnspiel zur Verfügung.

 

Gewinnspielzeitraum

Das Gewinnspiel findet vom 28.05.2024 bis zum 01.06.2024 statt.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren.

Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

Ablauf des Gewinnspiels

Während des Gewinnspielzeitraums werden Beiträge über den Freizeitpark Rastiland im Radioprogramm von radio aktiv ausgestrahlt.

Hörerinnen und Hörer sind aufgefordert, anzurufen, sobald ein Beitrag über Rastiland gespielt wird.

Unter allen eingehenden Anrufen wird täglich eine Person per Zufallsprinzip ausgelost.

Der Moderator ruft die ausgeloste Person live zurück und stellt ihr eine Quizfrage zum Thema Rastiland.

Beantwortet die ausgeloste Person die Quizfrage korrekt, gewinnt sie eine Familienjahreskarte für das Rastiland.

 

Gewinn

Verlost werden insgesamt fünf Familienjahreskarten für den Freizeitpark Rastiland in Salzhemmendorf.

Die Gewinner können ihre Gewinnkarte am Folgetag bei radio aktiv, Deisterallee 3, 31785 Hameln abholen.

 

Benachrichtigung der Gewinner

Die Gewinner werden live während der Radiosendung benachrichtigt.

Sollte der Gewinner nicht erreichbar sein oder die Quizfrage nicht korrekt beantworten, wird ein neuer Gewinner ausgelost.

 

Datenschutz

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und verarbeitet werden.

Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt.

Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am

nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

 

Sonstiges

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu beenden.

Wir wünschen allen Teilnehmern viel Glück und freuen uns auf Ihre Anrufe!