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Wer in Hameln-Pyrmont durch das Hochwasser über den Jahreswechsel in eine akute Notlage geraten ist, kann jetzt einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung gedacht, zum Beispiel bei der privaten Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat. Die Anträge für Hochwasserschäden im Landkreis können ab sofort bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Hameln-Pyrmont gestellt werden. Dort werden die entsprechenden Formulare bereitgestellt. Ansprechpartner beim Landkreis Hameln-Pyrmont ist Herr Völksen, Telefon 05151 903 2407 oder E-Mail an zivilschutz@hameln-pyrmont.de
Antragsteller aus Hameln müssen sich an die Stadt Hameln wenden, die als große selbstständige Stadt für ihr Zuständigkeitsgebiet ebenfalls Bewilligungsbehörde ist.
Der niedersächsische Landtag hatte die Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte gestern (24. Januar 2024) freigegeben und die entsprechende Förderrichtlinie in Niedersachsen für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, ist in Kraft getreten. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.
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