Nach Aufdeckung von Tierquälerei: Amtsgericht Hameln verurteilt Schweinemäster zu hoher Geldstrafe & Vorstrafe

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Nach der Aufdeckung von Tierquälerei ist ein Schweinemäster aus Hessisch Oldendorf zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. 2022 hatte die Tierrechtsorganisation ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) Bildmaterial aus einem Betrieb in Hessisch Oldendorf veröffentlicht, das zeigte, dass kranke und verletzte Tiere nicht behandelt worden sind. Die Bilder lösten einen bundesweiten Skandal aus. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte gegen den Landwirt einen Strafbefehl über 110 Tagessätze erlassen, dagegen war der Landwirt rechtlich vorgegangen. Daher kam es nun zum Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht in Hameln. Dieses verurteilte den Landwirt jetzt zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), er gilt damit als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. Das zuständige Veterinäramt in Hameln sprach bereits im vergangen Jahr ein Tierhalteverbot aus. Auf Grund des Urteils hat auch QS Qualität und Sicherheit GmbH, eine Organisation der Lebensmittelwirtschaft, nun den Betrieb für den Verkauf von Fleischprodukten in deutschen Supermärkten gesperrt und die „Initiative Tierwohl“ hat  dem Landwirt das Siegel entzogen. „Auch wenn wir uns höhere Strafen für Tierquälerei wünschen, so sehen wir in diesem Urteil einen Erfolg, denn in der Vergangenheit sind Tierquäler oft straffrei davon gekommen“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V.




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