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Darauf haben sich die verantwortlichen Behörden und Organisationen jetzt bei einem gemeinsamen Treffen geeinigt. Diese Einstufung nach dem Niedersächsischen Polizeigesetz ermöglichen der Polizei und dem Ordnungsamt weiterführende Maßnahmen durchzuführen. Im Bereich des „Gefährlichen Ortes“ können Personen unabhängig von einem konkreten Anlass zur Identifizierung angehalten und kontrolliert werden. Außerdem sind Durchsuchungen der Personen und ihrer mitgeführten Sachen möglich. Die Einstufung sei erfolgt, da im Bahnhofsbereich vermehrt Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder verübt werden, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. An dem Netzwerktreffen hatten Vertreter der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/ Holzminden, des Landkreises Hameln-Pyrmont, der Stadt Hameln, der Stadtwerke Hameln Weserbergland, der Bundespolizeiinspektion Hannover und der Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont teilgenommen. Der „Gefährliche Ort“ umfasst den Bahnhofsvorplatz, das Bahnhofsgebäude, das angrenzende Parkhaus, Teilabschnitte der Kreuzstraße, Südstraße und des Hastenbecker Weges in Hameln.
Bei dem Treffen war zunächst das polizeiliche Lagebild vorgestellt worden. Dabei wurde deutlich, dass am Bahnhofsvorplatz und im Bahnhofsgebäude besonders die Zahl der sogenannten Rohheitsdelikte im vergangenen halben Jahr gestiegen ist. Bei den Täterinnen und Tätern handelt es sich meist um Jugendliche und Heranwachsende, die sich am späten Nachmittag oder nach Schulschluss am Bahnhofsvorplatz, im Bahnhofsgebäude und im angrenzenden Parkhaus aufhalten. Um eine Verlagerung der Problematik zu vermeiden, planen die Stadt Hameln und der Landkreis Hameln-Pyrmont weitere Angebote für Jugendliche und deren Eltern einzurichten.
Die Stadtwerke Hameln Weserbergland als Eigentümer des Bahnhofsgebäudes und des Parkhauses weiten in beiden Objekten die Überwachung und Aufzeichnung per Videokamera aus, auch der Sicherheitsdienst wird verstärkt und sieben Tage in der Woche im Bahnhof für die Sicherheit vor Ort im Einsatz sein. Darüber hinaus wird die Hausordnung erweitert: der Aufenthalt im Bahnhof und auch im Parkhaus wird nun ausschließlich Personen mit gültigem Bahn- oder Parkticket vorbehalten sein, sowie den Besuchern der Shops und Einrichtungen. Eine entsprechende Beschilderung vor Ort wird darauf hinweisen. Alle Beteiligten sprachen sich für eine Ausweitung der Videoüberwachung auch auf den öffentlichen Raum des Bahnhofsvorplatzes aus. Die Prüfung der rechtlichen Voraussetzung sowie die Analyse einer möglichen Umsetzung dauert an.
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