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In der Affäre um eine schwarze Kasse in der Zulassungsstelle Holzminden behält der ehemalige Leiter seine Pension. Das Verwaltungsgericht Hannover wies am Dienstag die Klage des Landkreises Holzminden auf Aberkennung des Ruhegehaltes zurück, wie das Gericht am Nachmittag mitteilte. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Der Landkreis Holzminden warf dem Angeklagten vor, dass unter seiner Aufsicht zurückgelassene und entwertete Kennzeichenschilder, die eigentlich dem Kreis gehören würden, an Schrotthändler verkauft worden seien. Mitarbeiter der Zulassungsstelle hätten sich so gemeinsame Veranstaltungen wie Grünkohlessen und Weihnachtsfeiern finanziert. Der 1953 geborene Angeklagte leitete seit September 2002 das Straßenverkehrsamt in Holzminden und ist seit September 2015 im Ruhestand. Das Verwaltungsgericht erkannte die Vorwürfe an. Es habe sich aber gegen ein Urteil entschieden, weil die Streichung der Pension unverhältnismäßig drastisch gewesen wäre. Eine mildere Strafe wie ein Bußgeld dürfe in Niedersachsen nicht gegen pensionierte Beamte verhängt werden. Der Schaden für den Landkreis sei außerdem gering. Eine kriminelle Energie habe nicht festgestellt werden können. Die Einnahmen seien sogar dokumentiert und quittiert worden.
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