Hameln-Pyrmont: Gesundheitsamt zu Corona-Situation

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Nach Einschätzung des Gesundheitsamtes Hameln-Pyrmont besteht trotz steigender Corona-Zahlen kein Anlass mehr, Isolationen anzuordnen oder sich bei einer Infektion beim Gesundheitsamt zu melden.
Nach wie vor handele es sich jedoch, wie bei der Influenza, um eine meldepflichtige Infektionskrankheit nach dem Infektionsschutzgesetz, deren Meldung nach Diagnostik durch die Arztpraxen erfolgt, erklärt der kommissarische Leiter des Gesundheitsamtes, Thomas Laszinski. Zum Schutz der Mitmenschen könne im Verdachtsfall oder bei einer bestätigten Infektion im öffentlichen Raum, wie z.B. im öffentlichen Personennahverkehr oder in öffentlichen Gebäuden, freiwillig ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Für den Aufbau einer Basisimmunität gelte weiterhin die Empfehlung für alle Erwachsenen über 18 Jahren zu zwei Grundimmunisierungen und einer Auffrischimpfung. Wie auch beim Grippeschutz werde darüber hinaus eine jährliche Impfauffrischung für bestimmte Personengruppen empfohlen. Da die Wirksamkeit des Impfschutzes mit der Zeit nachlässt und eine Saisonalität in den kälteren Jahreszeiten besteht, sei eine solche Auffrischung am besten im Herbst vorzunehmen. Es gelten dieselben Risikogruppen, wie für die Grippeschutzimpfung: Personen über 60 Jahren, immungeschwächte Personen, Betreute in Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal. „Mittlerweile steht auch ein auf die Omikron-Variante angepasster Impfstoff zur Verfügung, der in Hausarztpraxen sowie auch in einigen Apotheken verabreicht werden kann. Kontaktieren Sie hierfür am besten direkt den Hausarzt oder eine Apotheke“, empfiehlt Laszinski.
Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um die Corona-Impfung hat das RKI übersichtlich online zusammengestellt: www.rki.de/covid-19-faq-impfen




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