Kalletal: Urteil gegen den „Axtmörder von Stemmen“ rechtskräftig

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Der wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilte „Axtmörder von Stemmen“, Elchin A., bleibt in lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der vergangenen Woche einen Revisionsantrag des Angeklagten gegen das im Februar vom Landgericht Detmold verhängte Urteil einstimmig abgelehnt. Damit ist das Urteil gegen den Axtmörder rechtskräftig.
Elchin A. hatte am 18. Juni 2022 in einem Haus in Stemmen den 39-jährigen Familienvater Andrej F. aus Möllenbeck mit einer Axt ermordet. Anschließend hatte Elchin A. seine Ex-Freundin vergewaltigt. Nach der Tat floh der damals 36-Jährige und konnte trotz groß angelegter Fahndungsaktionen der Polizei zunächst entkommen. Erst einen Monat später nahm ein Spezialeinsatzkommando Elchin A. nahe der polnischen Grenze fest. Mithilfe einer technischen Methode hatten die Ermittler die Mobilfunkdaten des Axtmörders ermitteln können und waren ihm so auf die Spur gekommen.

 




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