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Die Polizei hat (05.08.2023) den Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden auf dem Nienstedter Pass kontrolliert. Dabei wurde bei der dreistündigen Kontrolle bei 25 von 77 Überholvorgängen eine Unterschreitung des vorgeschriebenen Überholabstands von 2 Metern festgestellt. Für die Kontrolle des Seitenabstandes beim Überholen der Radfahrenden wurden die bereits erfolgreich in der Praxis erprobten Kreidemarkierungen als Referenzpunkte auf der Fahrbahn aufgebracht. Bei einer Unterschreitung des außerorts vorgeschrieben Überholabstandes von 2 Metern wurden die Verstöße durch die Einsatzkräfte dokumentiert. Die Autofahrerinnen und -fahrer wurden bei einem Verstoß direkt auf Parkplatz Nienstedter Pass angehalten und kontrolliert. Außerdem wurden auch Radfahrer angehalten, um die Lenkerbreite der Fahrräder zu dokumentieren.




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