Weserbergland: Weitere Entlastung beim Kinderzuschlag

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Die Agentur für Arbeit Hameln weist darauf hin, dass es mit der zweiten Stufe der Bürgergeldreform auch beim Kinderzuschlag weitere Entlastung gibt. Der Kinderzuschlag entlastet Familien mit geringem und mittlerem Einkommen. Familien, die bisher keinen oder nur einen geminderten Anspruch auf Kinderzuschlag hatten, können durch höhere Freibeträge profitieren, teilt die Agentur mit. Das bedeutet, dass Familien, die in der Vergangenheit womöglich wegen eines zu hohen Einkommens eine Ablehnung erhalten haben, anspruchsberechtigt sein können, oder dass der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags bei einem Folgeantrag höher ausfallen kann. Für Familien, die noch keinen Kinderzuschlag beziehen, oder bereits einmal wegen zu hohem Einkommen eine Ablehnung erhalten haben, kann es sich daher lohnen, einen Antrag zu stellen. Bei Fragen zu diesem Thema ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die richtige Ansprechpartnerin und rund um die Uhr online erreichbar. Außerdem berät und unterstützt sie Familien beim Ausfüllen des Antrages mittels Videoberatung, Vor-Ort-Beratung oder mit Hilfe des Online-Selbstinformationstools „KiZ-Lotse“. Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen finden Sie online unter www.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de.




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