Hameln: Polizeiinspektion zu Urteil gegen Polizeibeamten

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Nach dem Urteil gegen einen Hamelner Polizeibeamten wegen Beleidigung seiner Vorgesetzten dauert die Aufarbeitung des Vorfalls in der Behörde an. Gegen den Mann läuft jetzt das Disziplinarverfahren weiter, das die Polizeidirektion Göttingen als zuständige Behörde eingeleitet hatte. Es werde geprüft, ob ein sogenannter „disziplinarer Überhang“ besteht, der neben den strafrechtlichen Folgen noch zu ahnden ist, teilte die Polizeiinspektion in Hameln mit. Dem Mann sei sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe das Führen der Dienstgeschäfte untersagt worden. Der Polizeibeamte hatte in einer whats app–Gruppe rassistische und frauenfeindliche Sprüche über seine damalige Vorgesetzte geäußert. Diese hatte ihn daraufhin angezeigt. Die Inspektionsleitung hatte keinen Strafantrag gestellt. Grund sei ein Missverständnis gewesen, hieß es. Eine Nachfrage hinsichtlich des Strafantrages sei in der Kommunikation zwischen Personalbereich und Inspektionsleitung missverstanden worden. Inspektionsleiter Kinzel bedauert dieses Versäumnis. Wenn Beschäftigte seiner Dienststelle Opfer von Straftaten werden, dann liege ihm die Stellung des Strafantrages als Ausdruck der Fürsorge sehr am Herzen und davon mache er auch Gebrauch – dabei spiele es keine Rolle, ob der Täter aus den eigenen Reihen komme oder nicht. Der genaue Verlauf der entsprechenden Entscheidungsfindung werde aktuell noch untersucht. Zum weiteren Umgang mit dem Thema heißt es: Die Themen Chatgruppen, Rassismus und auch Hatespeech seien unter dem Oberthema „Polizeischutz für die Demokratie“ immer wieder Bestandteil von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen und in der internen Schwerpunktsetzung der Polizeiinspektion verankert worden. Die Polizei unternehme größte Anstrengungen, um derartige Sachverhalte zu verhindern. Der Vorfall werde aus diesem Grund auch innerhalb der Polizeiinspektion thematisiert und aufgearbeitet.




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