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Das rechte Vorder- und Hinterrad des Autos steht auf dem Gehweg – oder die beiden Vorderräder stehen auf dem Fußweg. Diese Art zu parken ist seit Jahrzehnten gang und gäbe, vor allem in engen Straßen in Wohngebieten oder Innenstädten. Nun hat das Bremer Oberverwaltungsgericht geurteilt: diese Art des Parkens ist zumeist unzulässig…
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