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Das Verwaltungsgericht Hannover gab damit dem Eilantrag auf Wiederherstellung der Pflegeerlaubnis von der Betreiberin nicht statt. Kern der Entscheidung der Richter war, dass sie die Betreiberin der Kindertagespflegestellen als nicht geeignet halten. Als Begründung wurde genannt, dass die minderjährige Tochter in der Einrichtung auf Kinder aufpasste, obwohl sie das nicht durfte. Außerdem hatte auch eine Mutter bei der Betreuung der Kinder geholfen, obwohl sie keine Pflegeerlaubnis dafür hatte. Weiter sind in der Einrichtung mehr Kinder als erlaubt betreut worden. Auch der Landkreis wurde bei der Verhandlung kritisiert. Er hätte sogar die Einrichtung früher schließen müssen. Mehr zu dem Thema am Mittwoch, ab 6 Uhr im radio aktiv Morgen.
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