Im Mordprozess gegen einen Mann aus Obernkirchen, der eine Geschäftsfrau getötet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Sie beantragte am Donnerstag zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, wie eine Sprecherin des Landgerichts Bückeburg sagte. Die 75-Jährige war Ende Juni 2022 tot in ihrem Schreibwarenladen in der niedersächsischen Kleinstadt nahe der Grenze zu Nordrhein-Westfalen entdeckt worden. Die Leiche war unbekleidet, die Kleidungsstücke fehlten. Die Nebenklage, die die zwei erwachsenen Söhne des Opfers vertritt, schloss sich den Anträgen der Staatsanwaltschaft an. Eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen schweren Raubes und Brandstiftung forderte dagegen die Verteidigung. Nach Aussage des Angeklagten soll ein Drogendealer aus Bielefeld die Frau getötet haben. Dieser Mann habe ihn aufgefordert, in dem Geschäft das Geld zu besorgen, um seine Schulden zu begleichen. In der Nacht nach der Tötung der 75-Jährigen soll der Angeklagte versucht haben, zu Hause ein Feuer zu legen, um sich umzubringen. Das Urteil soll am 19. Januar verkündet werden.
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