Weserbergland: Stadtwerke warnen vor unseriösen Haustürgeschäften

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Aufdringliche Haustürwerber sorgen derzeit erneut mit irreführenden Methoden für Verunsicherung. Unter dem Vorwand, im Auftrag der Stadtwerke Hameln Weserbergland günstigere Strompreise oder Rabatte anzubieten, versuchen diese Werber die Kunden zu Vertragsabschlüssen zu überreden. Die Stadtwerke Hameln Weserbergland stellen klar, dass sie generell keine Haustürgeschäfte abschließen und dazu auch keine Fremdfirmen oder andere Dritte beauftragt oder ermächtigt haben. Mehrere Kundinnen und Kunden meldeten sich bereits bei den Stadtwerken und schilderten das Auftreten unseriöser Haustürwerber, die angeblich im Auftrag der Stadtwerke Hameln Weserbergland unterwegs sind. „An der Haustür wird behauptet, aus Krefeld zu sein, aber nur zur Unterstützung der Stadtwerke Hameln Weserbergland, da diese derzeit wenig Personal hätten. Doch diese „Berater“ sind auf Kundenfang“, erklärt Natalie Schäfer, Leiterin Marketing, Kommunikation & Kundenservice. „Entgegen den Aussagen haben die Haustürwerber nichts mit den Stadtwerken zu tun! Viele Aussagen, die im Laufe des Gesprächs als Grund für einen Wechsel angeführt werden, entbehren meist jeglicher Grundlage“, so Schäfer. Bei unerbetenen Werbern an der Haustür – aber auch gegenüber Werbeanrufen – könne ruhig ein gesundes Misstrauen an den Tag gelegt werden. Ganz wichtig, um ungewollte Vertragsabschlüsse am Telefon oder an der Haustür zu verhindern: Nennen Sie keine persönlichen Daten, keine Zählernummer, keine Zählerstände und keine Kundennummer! Unterschreiben Sie keine Dokumente, ohne diese vorher ausgiebig geprüft zu haben (nur unseriöse Anbieter drängen zu schnellen Unterschriften). „Wir betreiben grundsätzlich keine Haustür- oder Telefongeschäfte. Darüber hinaus geben wir auch keine Kundendaten an Dritte weiter. Im Zweifel können sich Betroffene sofort telefonisch bei den Stadtwerken melden. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 788 0000 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundencenter erreichbar und helfen auch, wenn bereits ein Vertrag unterschrieben wurde. Für eine Kündigung bzw. einen Widerruf bleibt immer noch eine Frist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss“, erklärt Natalie Schäfer.




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