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Die Stadt Bad Pyrmont rechnet wegen der Wohngeldreform zum Jahreswechsel mit zahlreichen Neuanträgen auf Wohngeld. Die Wohn- und Elterngeldstelle sei bestrebt, die Neuanträge zeitgerecht zu bearbeiten. Mit verlängerten Bearbeitungszeiten müsse dennoch gerechnet werden, teilt die Stadt mit und bittet darum, nach Möglichkeit von Sachstandsanfragen abzusehen. Um die Bearbeitung der Neuanträge zu beschleunigen, wird die Wohn- und Elterngeldstelle ab sofort mittwochs für den Publikumsverkehr und auch für telefonische Anfragen geschlossen. An den übrigen Tagen stehen die Mitarbeiterinnen wie gewohnt für Antragsstellungen zur Verfügung. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang auch daraufhin, dass diejenigen, die bereits Wohngeld beziehen, keinen Neuantrag stellen müssen. Die Zahlungen würden automatisch angepasst.
Durch das „Wohngeld Plus“–Gesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, werden die Einkommensgrenzen angehoben und mehr Haushalte, deren Einkommen für den Bezug der Leistung bislang zu hoch waren, werden erstmals einen Anspruch auf Wohngeld haben. Insbesondere Menschen, die arbeiten gehen, aber nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung haben, um die Kosten fürs Wohnen bezahlen zu können, können einen Antrag auf Wohngeld stellen. Auch wer bereits in Rente ist oder in einem Alten- oder Pflegeheimen lebt, kann Wohngeld beantragen, ebenso wie Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld. Ein Antrag auf Wohngeld ist dagegen nicht zielführend, wenn Sie kein oder ein sehr geringes Einkommen haben. In diesem Fall beantragen Sie Bürgergeld beim Jobcenter oder Sozialhilfe beim Sozialamt. Wenn Sie bereits andere Leistungen, wie Sozialhilfe, Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter oder Asylbewerberleistungen erhalten, können Sie kein Wohngeld erhalten. Weitere Informationen- auch welche Unterlagen dem Wohngeldantrag beigefügte werden müssen- erhalten Sie auf dem Online-Serviceportal der Homepage der Stadt Bad Pyrmont unter dem Stichwort „Wohngeld“.
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