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Die Stadt Bad Pyrmont weist auf die Reinigungspflicht von Grundstückseigentümern hin. Durch den Laubfall und heruntergefallenes Obst auf öffentlichen Straßen und Gehwegen können in dieser Jahreszeit besondere Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer entstehen. Reinigungspflichtig sind die Eigentümer der an die Gehwege angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke. Dabei ist es unerheblich, ob die Gehwege befestigt oder unbefestigt sind. Sind Gehwege nicht vorhanden, ist ein mindestens ein Meter breiter Streifen beiderseits der Fahrbahn zu reinigen. Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Unkraut, Gras, Moos, Laub und Unrat. Die Gossen sind von Kehrgut freizuhalten. Tritt im Laufe des Tages eine besondere Verunreinigung ein, so ist diese unverzüglich zu entfernen. Gleiches gilt für Gefahrenquellen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Reinigungspflichten, sei es vorsätzlich oder fahrlässig, eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die eine Geldbuße nach sich ziehen kann.
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