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Das Amtsgericht Hameln hat jetzt den Bußgeldbescheid des Landkreises für einen Autofahrer mit weit überhöhter Geschwindigkeit bestätigt.
Der Autofahrer war im Herbst letzten Jahres mit seinem Sportwagen auf der B 217 bei Hilligsfeld in Höhe des Friedhofs statt mit erlaubten 70 km/h mit 165 km/h (nach Abzug der Messtoleranz) unterwegs. Das wurde mit einer Geldbuße in Höhe von 1.650 Euro sowie drei Monaten Fahrverbot geahndet. Dagegen hatte der Autofahrer geklagt. Der Bußgeldkatalog sieht bei einem derartigen Verstoß lediglich eine Regel-Geldstrafe in Höhe von 700 Euro vor. Dem Autofahrer wurde allerdings Vorsatz zur Last gelegt, außerdem war er nicht zum ersten Mal zu schnell unterwegs.
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