Hameln-Pyrmont: Keine Isolationsbescheinigungen mehr

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Ab sofort stellt das Gesundheitsamt des Landkreises Hameln-Pyrmont keine Bescheinigungen zur Isolation im Falle einer Corona Infektion mehr aus. Aufgrund der aktuell geltenden Niedersächsischen Absonderungsverordnung sind Personen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, zur Selbstisolation aufgerufen. Daher erhalten sie keine zusätzlichen Informationen mehr zur Isolation vom Gesundheitsamt. Zudem wurde die Ausstellung von Isolationsbescheinigungen eingestellt. Personen, die während ihrer Isolation nicht arbeitsfähig sind, können sich für die Zeit der Absonderung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Hausarzt ausstellen lassen. Der Isolationszeitraum beträgt aktuell 5 Tage.

Ab dem sechsten Tag empfiehlt das Gesundheitsamt tägliche Selbsttestungen und weitere freiwillige Isolation, sollten die Testergebnisse weiterhin positiv sein. Auch für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen gilt die Isolationszeit von 5 Tagen. Zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit benötigen sie allerdings einen negativen PCR-Test oder anerkannten Schnelltest und müssen zudem mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Einen Genesenennachweis stellen weiterhin Apotheken nach Vorlage des Personalausweises und des positiven PCR-Befundes aus.




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