Niedersachsen: Wolf ins Jagdrecht aufgenommen

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Der Wolf ist ins niedersächsische Jagdgesetz aufgenommen worden. Für die Gesetzesänderung stimmten im Landtag die Regierungsfraktionen SPD und CDU, außerdem die FDP sowie die fraktionslosen Abgeordneten. Die Grünen stimmten dagegen. Wie Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) sagte, sollen Wölfe im neuen Gesetz eine ganzjährige Schonzeit erhalten. Die Jagd auf Wölfe sei nur zulässig, wenn eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz vorliege. Diese würde dann räumliche und zeitliche Beschränkungen zum Abschuss enthalten. Nach Ansicht des jagdpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Gerd Will, sind weitere Eckpfeiler des überarbeiteten Gesetzes die Verpflichtung zur Verwendung bleifreier Munition. Die Landesjägerschaft begrüßte die verabschiedete Novelle. Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz sei ein richtiger Schritt.




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